Einen Auszug aus dem Zentralen Strafregister können Sie direkt online unter
www.strafregister.admin.ch oder persönlich am Postschalter bestellen
Die Anmeldegebühren für den Zuzug innerhalb der Schweiz betragen Fr. 40.00 pro erwachsene Person. Die Anmeldung / Abmeldung innerhalb der Schweiz und Umzug innerhalb der Gemeinde kann persönlich am Schalter oder
online innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen erfolgen. Anmeldungen vom Ausland und Abmeldungen ins Ausland erfolgen immer
persönlich am Schalter des Einwohneramts innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Weitere Informationen zu den notwendigen Unterlagen finden Sie unter
eUmzugZH
Benötigen Sie
nur eine Identitätskarte, melden Sie sich persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Weisslingen. Das Foto für die neue Identitätskarte können Sie entweder mitnehmen oder per E-Mail an i
nfo@weisslingen.ch senden.
Hier finden Sie die Fotomustertafel mit den Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten. Die alte Identitätskarte ist zur Entwertung mitzubringen, egal, ob sie noch gültig ist oder bereits abgelaufen ist. Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen. Weitere Informationen zum Pass und zur Identitäskarte, sowie Merkblätter und Formulare finden Sie unter
www.zh.ch/pass. Die neue Identitätskarte erhalten Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem
Gesetz über das Halten von Hunden und der
Hundeverordnung. Die jährliche Entrichtung der Hundeabgabe ist für alle Hunde obligatorisch und muss jeweils bis
Ende März erfolgen. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben. Die
Jahresabgabe pro Hund beträgt
Fr. 150 (inkl. Einschreibegebühr).
Erreicht ein Hund das Alter von 3 Monaten nach dem 30. Juni, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte. Geht ein Hund ein und wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin bzw. der Halter Anspruch auf Rückerstattung der halben Abgabe, sofern das verabgabte Tier vor dem 30. Juni eingegangen ist.
Ersthundehalter/-innen: Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund anschaffen, müssen Sie sich vorgängig bei der Gemeinde melden. Die Gemeinde muss Ihre Personalien in der zentralen Datenbank Amicus erfassen. Erst danach kann der Tierarzt Ihren Hund registrieren. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel und Tod des Hundes) mitzuteilen. Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt bei Amicus zu melden (
www.amicus.ch).
Weitere Informationen zur Hundehaltung und ausführliche Informationen zur Ausbildungspflicht finden Sie auf der
Webseite des Veterinäramtes des Kanton Zürich