Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Urne beim Gemeindehaus Weisslingen

Freitag von 19.00 bis 20.00 Uhr

Samstag von 19.00 bis 20.00 Uhr

Sonntag von 08.30 bis 09.30 Uhr

Urne in Dettenried Sonntag von 08.30 bis 09.30 Uhr
Urne in Neschwil Sonntag von 08.30 bis 09.30 Uhr
Urne in Theilingen Sonntag von 08.30 bis 09.30 Uhr

 

Voraussetzungen

So üben Sie Ihr Stimmrecht/ Wahlrecht aus:

Verwenden Sie nur die amtlichen Stimmzettel/ Wahlzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus. BITTE TRENNEN SIE DIE EINZELNEN STIMMZETTEL NICHT!

Persönliche Stimmabgabe an der Urne oder vorzeitige Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung

  • Übergeben Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis dem Mitglied des Wahlbüros oder bei vorzeitiger Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung der/dem Angestellten.

  • Legen Sie die Stimmzettel persönlich in die Urne.

  • Beachten Sie bitte die Urnenöffnungszeiten sowie die vorzeitige Stimmabgabe.

Stimmabgabe durch Stellvertretung

  • Bei der stellvertretenden Stimmabgabe an der Urne nehmen die Mitglieder des Wahlbüros oder bei vorzeitiger Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung die Angestellten den Stimm-rechtsausweis sowie die Stimmzettel der vertretenden Person nur entgegen, wenn diese den Stimmrechtsausweis unterschrieben hat.

  • Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleich-zeitig ihren eigenen unterschriebenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

Bitte achten Sie darauf, dass

  • der Stimmrechtsausweis in jedem Fall unterschrieben ist

  • die Stellvertretung maximal zwei Personen vertritt

  • die beiden vertretenen Stimmberechtigten ihre Stimmrechtsausweise unterschrieben haben

  • die Stellvertretung gleichzeitig ihren eigenen unterschriebenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgibt

Beachten Sie bitte diese Vorschriften; Ihre Stimmabgabe ist sonst ungültig!

 

Stimmrecht bei Abstimmungen und Wahlen der evangelisch-reformierten Landeskirche

Mit dem revidierten Kirchenrecht sind seit dem 1. Januar 2010 zusätzliche Gruppen von Personen bei Kirchengeschäften stimmberechtigt.

Bei der evangelisch-reformierten Landeskirche sind dies Ausländer/innen und die 16- bis 18-jährigen Mitglieder.

Damit sind Personen bei Kirchengeschäften stimm- und wahlberechtigt, welche kein Stimmrecht auf politischer Ebene haben.

Bei Fragen gibt die Gemeindeverwaltung unter Tel. 052 397 31 06 gerne Auskunft.

 

 

Brieflich abstimmen

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.

  • Legen Sie die Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.

  • Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Ant-wortkuvert. Jede und jeder Stimmberechtigte muss ein eigenes Stimmzettelkuvert verwen-den. Achten Sie darauf, dass die Rücksende-Adresse im Kuvertfenster sichtbar ist.

  • Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post, spätestens bis Dienstag vor der Abstimmung; Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Das Antwortkuvert kann aber auch in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Weisslingen gelegt werden. Dieser wird letztmals am Abstimmungssonntag um 09.30 Uhr, geleert. Bitte vergessen Sie nicht, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben!

Beachten Sie bitte diese Vorschriften; Ihre Stimmabgabe ist sonst ungültig!