Kein Platz für (Grün-)Abfälle im Wald

11. Oktober 2024

Kehrichtabfälle, Erdablagerungen, Bauschutt, Alt- und Restholz, Holzasche und Grünabfall gehören zu den verbreitetsten Arten von Abfall. Und KEINE davon gehört in den Wald.

Dass Kehricht nicht in den Wald gehört mag vielen bewusst sein, doch auch Rüstabfälle und Gartenabfälle dürfen nicht in der Natur entsorgt werden. Dies gilt sowohl für Privatpersonen, die Laub aus ihrem Garten im Wald entsorgen als auch für Landwirtschaftsbetriebe, welche die Rückschnitte von Gräsern, Pflanzen und Bäumen in den Wald werfen.

Grünabfälle mögen zwar natürlichen Ursprungs sein, sind jedoch keine Ausnahme von den Vorschriften zur Abfallentsorgung. Solche Abfälle stören das ökologische Gleichgewicht, schaden der Tier- und Pflanzenwelt und können zur Verbreitung von invasiven Pflanzenarten führen.

Darüber hinaus führt die Abfallbeseitigung im Wald zu Unmut unter den Einwohnenden, die Ihre Abfälle fachgerecht entsorgen und für die Erhaltung von gesunden Wäldern besorgt sind.

 

Fast wöchentlich wird in der Gemeinde der Grünabfall gesammelt. Eine Marke für die Leerung eines 240-Liter-Containers kostet lediglich CHF 6.00. Wer Abfälle, egal welcher Art, im Wald deponiert, riskiert hohe Geldstrafen.

Es sollte allen klar sein, dass Abfälle ordnungsgemäss entsorgt werden müssen – nicht in der Natur.

Wir danken für die Kenntnisnahme, die Einhaltung der Vorschriften und die Rücksicht auf unseren Wald.

Gemeindeverwaltung Weisslingen