Aus den Verhandlungen des Gemeinderats vom 11. Februar 2025

14. Februar 2025

1. Vergabe der Jagdreviere 132 und 133 für die Periode 2025–2033

Ende 2024 wurden die beiden Jagdreviere Dettenried-Weisslingen (132) und Oholz-Böld (133) neu ausgeschrieben. Die heutigen Jagdgesellschaften gaben ihre Bewerbungen zeitgerecht und vollständig ein. Weitere Bewerbungen wurden bis 15. Januar 2025 nicht eingereicht. Da beide Jagdgesellschaften in der jetzt noch laufenden Jagdperiode zu keinen Beanstandungen Anlass gaben, hat der Gemeinderat die Verpachtung der Reviere 132 und 133 für die Jagdpachtperiode 2025-2033 an die bestehenden Jagdgesellschaften vergeben.

 

2. Verkauf Liegenschaft Hintergasse 11

Mit der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 hat die Wisliger Stimmbevölkerung den Projekt-Kredit von CHF 4.45 Mio. für die Erstellung eines Dorfkindergartens genehmigt. Im beleuchtenden Bericht zur Urnenabstimmung wurde angezeigt, dass die Finanzierung dieses Vorhabens durch den Verkauf der Kindergärten in Theilingen und Weissligen sicherzustellen ist. Als letztes der drei alten Kindergärten steht der Verkauf des Grundstücks Parzelle Kataster Nr. 6, Hintergasse 11, an. Der Gemeinderat hat den Verkauf mit dem höchsten Gebot zuhanden der Urnenabstimmung vom 28. Oktober 2025 genehmigt. Die Gemeindeversammlung wird sich am 16. Juni 2025 vorberatend mit diesem Geschäft zu befassen haben.

 

3. Vernehmlassung Anpassung SIL, Objektblatt Flughafen Zürich; Antwort BAZL

Der Flughafen Zürich nimmt einen bedeutenden Platz in der wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz ein und ist zudem ein wichtiges Drehkreuz («Hub») für den internationalen Flugverkehr. Seit der Gründung des Flughafens ist dieser stetig gewachsen, so dass heute jährlich ca. 320´000 bis 340´000 Flugbewegungen stattfinden. Solche hohen Frequenzen bergen Konfliktpotenzial, vor allem in den Bereichen Umweltschutz und Lärmbelastung. Bei letzterem wurden vor Jahren die Organisationen Region Ost und der Schutzverband Bevölkerung Flughafen Zürich (SBFZ) gegründet, die die Interessen der Bevölkerung und der Gemeinden gegenüber den Flughafenbetreibern, dem Kanton Zürich und insbesondere dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vertreten. Durch den sog. Ost-Anflug ist auch die Gemeinde Weisslingen betroffen, machen sich doch täglich die vielen An- und Abflüge bemerkbar, und der Lärm wird vor allem während den Abendstunden zwischen 20 und 23 Uhr als sehr störend empfunden. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Weisslingen schon vor Jahren den beiden genannten Organisationen angeschlossen, die ihre Interessen gegenüber Bund, Kanton und Flughafengesellschaft wahrnehmen.

 

Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb des Flughafens Zürich sind in diversen Bundes- und Kantonalerlassen geregelt. Wichtigstes Steuerungsinstrument ist der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) mit dem Objektblatt Flughafen Zürich. Das BAZL plant nun, das Objektblatt dahingehend anzupassen, dass die siebenstündige Nachtruhe um eine halbe Stunde verkürzt wird. Das heisst, dass die Nachtflugsperre künftig erst ab 23:30 Uhr gilt. Zudem sollen auch die Lärmbelastungsgrenzwerte aufgeweicht werden, in dem die heutige Formulierung «Besondere Beachtung ist der Begrenzung der Lärmbelastung in der Nacht zu schenken» gestrichen wird. Das BAZL legte am 10. Dezember 2024 die Anpassung des SIL, Objektblatt Flughafen Zürich, öffentlich zur Mitwirkung auf. Die Interessenverbände Region-Ost und SBFZ liessen sich vernehmen und haben ihre Stellungnahmen bereits abgegeben. Gleichzeitig forderten sie die betroffenen Gemeinden auf, ebenfalls eine Stellungnahme ans BAZL zu verfassen. Der Gemeinderat Weisslingen hat eine von diesen Interessengesellschaften vorbereitete Stellungnahme übernommen und zuhanden des BAZL verabschiedet. Darin werden die Verkürzung der Nachtruhe und die Abschwächung der Lärmbelastungsgrenzwerte abgelehnt.

 

4. Ferner hat der Gemeinderat…

  • für den Erweiterungsbau Clubhaus Mettlen weitere Arbeiten im Umfang von CHF 48'460 vergeben;
  • dem Ehepaar Stefan Liebe und Monika Liebe im ordentlichen Einbürgerungsverfahren das Gemeindebürgerrecht unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der Einbürgerungsbewilligung des Bundes erteilt.

 

Rückfragen
Silvano Castioni, 052 397 31 06, silvano.castioni@weisslingen.ch

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