Allgemeine Aufgaben der Abteillung Steuern
Die Abteilung Steuern ist für alle Belange der Steuern zuständig.
 
Online-Steuererklärung
Ab Steuerperiode 2020 können Sie die Steuererklärung elektronisch einreichen. Die Unterschrift fällt weg und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
 

eSteuerkonto
Mit dem eSteuerkonto verschaffen Sie sich eine Übersicht über Ihre Steuern. Sie können Ihren Steuerkontostand abfragen, die Konto-Detailansicht einsehen und ausdrucken, einen Einzahlungsschein für Zahlungen per eBanking erzeugen, das Einzahlungsschein-Abo (Zahlungsraten fürs folgende Steuerjahr) oder das Auszahlungskonto ändern.
Sie finden das eSteuerkonto unten unter Links oder auf der Startseite unter Quicklinks.

Steuerzahlung
Beachten Sie dazu bitte die ausführlichen Informationen in den Anfangsseiten der Wegleitung zur Steuererklärung im Onlineschalter. Sollten Sie nicht in der Lage sein, provisorische oder definitive Steuern innert Zahlungsfrist zu begleichen, nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem Steueramt Kontakt auf. Der Verzugszins beträgt nach der Zustellung von Schlussrechnungen und Ablauf der dreissigtägigen Zahlungsfrist 4,5%.

Liegenschaftenbewertung
Gemäss Weisung des Regierungsrates vom 12. August 2009 wurden die Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte im ganzen Kanton Zürich neu festgesetzt. Diese Werte sind weiterhin gültig. Falls Sie in Russikon eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus besitzen und noch keine Steuerbewertung Ihrer Liegenschaft erhalten haben, so wenden Sie sich bitte ans Steueramt.
Die Lageklasse-Daten sind für den ganzen Kanton Zürich über den kantonalen GIS-Browser abrufbar.

Grundstückgewinnsteuer
Bezüglich den Grundstückgewinnsteuern der Gemeinde Weisslingen wenden Sie sich bitte direkt an das Steueramt der Stadt Winterthur.
 
Dienstleistungszentrum Grundstückgewinnsteuer
Tel. 052 267 21 95

 

Wertschriftenkurse
Für das Ausfüllen des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses sind die Vermögenswerte und Erträge gemäss den Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung massgebend. Durch die Eingabe der Valoren-Nummer können die gesuchten Titel am einfachsten gefunden werden.

Wegzug aus Weisslingen
Bei einem Wegzug in eine andere schweizerische Gemeinde beginnt die Steuerpflicht in der neuen Gemeinde rückwirkend ab 1. Januar des Wegzugsjahres. Die allenfalls für diese Steuerperiode in der Gemeinde Russikon bereits entrichteten Steuern werden zurückerstattet.
Bei einem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Gemeinde Weisslingen.
Gleichzeitig werden sämtliche Steuern (auch provisorische) zur Zahlung fällig. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit die steuerlichen Formalitäten auf Sie abgestimmt und optimiert werden können.

 

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