Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist auch das Gemeindeamt des Kantons Zürich und das Staatssekretariat für Migration am Verfahren beteiligt.
H I N W E I S => ab 1. Juli 2023 gilt im Kanton Zürich im Bürgerrecht eine neue Gesetzgebung. Detailinfos dazu finden Sie auf der Webseite der Abteilung Einbürgerungen des Gemeindeamtes vom Kanton Zürich. |
Die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Verfahren finden Sie auf den untenstehenden Merkblättern resp. unter den aufgeführten Links und ebenfalls auf der Webseite der Abteilung Einbürgerungen des Gemeindeamtes vom Kanton Zürich.
Ab sofort können Sie das Einbürgerungsgesuch online ausfüllen und direkt einreichen:
migration-integration/Einbürgerung
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 052 397 31 01 | Kontaktformular |